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Bursprake

P O M M E R S C H E  B U R S P R A K E

“Bursprake” - Dabei heißt “Bur” ins Hochdeutsche übersetzt durchaus “Bauer”, aber “Sprake” keineswegs “Sprache”. Denn bei der “Bursprake” handelt es sich um eine freiwillige Gesetzesordnung. Diese uralten Regeln und Richtlinien gaben sich die städtischen Gemeinwesen zu ihrem eigenen Wohlergehen und sie wurden nicht (!) durch das von den Neusiedlern mitgebrachte Lübische oder Magdeburger Recht außer Kraft gesetzt. Sie spielte noch bis ins 17. Jahrhundert hinein mit ihren Thesen, Geboten und Verboten eine herausragende Rolle. Beispielhaft dafür steht heute die “Bursprake tho Grimmen”: 

In Grimmen, wie übrigens im gesamten Pommerland, war so u.a. die Sonntagsarbeit - auch in der Erntezeit - vor Beendigung des Nachmittagsgottesdienstes verboten. Während der Kirchzeit durfte auch kein Alkohol ausgeschenkt werden. Fremde und Nichtbürger durften nur mit Erlaubnis des hohen Rates übenachten. Ihnen war es auch untersagt Häuser oder Liegenschaften in der Stadt zu erwerben. Daneben gab es aber auch Verordnungen, die heute durchaus in abgewandelter Form wieder Sinn machen würden. Wer einen Diebstahl, aus Gärten oder vom Feld, beging, mußte einen Tag am Schandpfahl stehen oder 10 Florin Strafe zahlen. Andere fanden in heutigen Gesetzen ihre geistige Fortsetzung. So die Festlegung der Breite einer Viehtrift mit 10 Ruten. Oder auch die Verfügung, daß “Rookhüser” (“Rauchhäuser”) nicht mit Stroh gedeckt gedeckt werden durften. Zum Feuerlöschen hatten Eimer, lederne “Füerspölter” (“Feuerspritzen”) und Schleifen zum leichten Transportieren der Wasserkübel in ausreichendem Maße bereitzustehen. Der Nachtwächter hatte Ruhestörungen und Auswüchsen durch Betrunkene, Landstreichern und Diebesgesindel vorzubeugen. Die Braugerechtigkeit wurde hingegen nur Besitzern von “ganzen Erben” (Häusern) zugestanden.   

Ziel der “Bursprake” war jedoch nicht nur die rechtliche Ordnung des Alltags von Landwirten und Handwerkern, sondern auch die soziale Hilfeleistung - das städtische Gemeinwohl - die den Bürgern regelmäßig vor dem Rathaus mit der “Bursprake” zu Gehör gebracht. wurde. Während einige Verordnungen ihre Fortschreibung in angepaßter Form in den heutigen Gesetzen des Landes, also überregional geregelt werden, finden andere Verordnungen heute ihren Niederschlag in den örtlichen und städtischen Satzungen, die sich die Bürger selbst geben. So kann man durchaus sagen, daß die “Bursprake” ein erster Schritt zur kommunalen Selbstbestimmung und für unser gegenwärtiges Gemeinwesen war.  

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