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In Grimmen, wie übrigens im gesamten Pommerland, war so u.a. die Sonntagsarbeit - auch in der Erntezeit - vor Beendigung des Nachmittagsgottesdienstes verboten. Während der Kirchzeit durfte auch kein Alkohol ausgeschenkt werden. Fremde und Nichtbürger durften nur mit Erlaubnis des hohen Rates übenachten. Ihnen war es auch untersagt Häuser oder Liegenschaften in der Stadt zu erwerben. Daneben gab es aber auch Verordnungen, die heute durchaus in abgewandelter Form wieder Sinn machen würden. Wer einen Diebstahl, aus Gärten oder vom Feld, beging, mußte einen Tag am Schandpfahl stehen oder 10 Florin Strafe zahlen. Andere fanden in heutigen Gesetzen ihre geistige Fortsetzung. So die Festlegung der Breite einer Viehtrift mit 10 Ruten. Oder auch die Verfügung, daß “Rookhüser” (“Rauchhäuser”) nicht mit Stroh gedeckt gedeckt werden durften. Zum Feuerlöschen hatten Eimer, lederne “Füerspölter” (“Feuerspritzen”) und Schleifen zum leichten Transportieren der Wasserkübel in ausreichendem Maße bereitzustehen. Der Nachtwächter hatte Ruhestörungen und Auswüchsen durch Betrunkene, Landstreichern und Diebesgesindel vorzubeugen. Die Braugerechtigkeit wurde hingegen nur Besitzern von “ganzen Erben” (Häusern) zugestanden.
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